Es geht um unsere Zukunft

Der neue Flächennutzungsplan legt die Entwicklungsmöglichkeiten für die nächsten Jahrzehnte fest

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit werden zurzeit die Weichen für die Entwicklung Brensbachs, des Odenwalds und Südhessens gestellt: Durch den Flächennutzungsplan, den Landschafts- und den Regionalplan wird bis zum Jahr 2020 verbindlich festgelegt, ob und wie viele Flächen z.B. als Bauland, Gewerbegebiet oder land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt werden dürfen. Im übergeordneten Regionalplan werden Gemeinden benannt, die als Ober-, Mittel- oder Unterzentren zentrale Funktionen erhalten werden. Dies bedeutet z.B. die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch neue Gewerbeansiedlungen.

Der Regionalplan umfasst dabei ganz Südhessen und geht von dem Gedanken aus, dass die Region Frankfurt/Rhein-Main sich in „einem internationalen Wettbewerb” behaupten müsse. Daher seien die „Verdichtungsräume” zu stärken. Dies bedeutet, dass Arbeitsplätze und neue Wohngebiete hauptsächlich in der Rhein-Main-Region und in den wenigen Mittelzentren (im Odenwald: Michelstadt/Erbach, Dieburg und Groß-Umstadt) konzentriert werden. Der Odenwaldkreis als „ländlicher Raum” soll als Erholungsgebiet den Ballungsraum attraktiv machen. Brensbach und Groß-Bieberau werden jeweils als Kleinzentrum und Reichelsheim als Unterzentrum eingestuft. Sowohl Klein- wie auch Unterzentren sollen nur begrenzt und nur für den Eigenbedarf neue Gewerbe- und Wohnflächen reservieren dürfen. Die im Regionalplan festgelegten Grenzen dürfen die Gemeinden nicht überschreiten; sie dürfen nur Einfluss nehmen, wo die Flächen ausgewiesen werden sollen. Die Gemeinde Brensbach überarbeitet zurzeit den Flächennutzungs- und den Landschaftsplan auf der Grundlage der Entwicklungs-vorstellungen des Regionalplans. Neben der Verbesserung der Infrastruktur insgesamt und dem Erhalt unserer Landschaft werden in Brensbach Wohngebietserweiterungen nur dort vorgeschlagen, wo Eingriffe landschaftlich vertretbar sind und sinnvoll ausgeglichen werden können. Auf großflächige, realitätsfremde Baugebiete soll dagegen verzichtet werden. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort sollen entlang der alten B 38 zukunftsweisende Gewerbegebietsflächen zur Verfügung gestellt werden.
Ausgewiesene Flächen müssen nicht genutzt werden. Was aber nicht jetzt reserviert wird, darf während der Laufzeit der Planung nicht mehr ausgewiesen werden.
Deshalb soll das nun zugestandene Kontingent von 11 ha Wohngebiet und 5 ha Gewerbegebiet reserviert werden.

Zur Information: Regionalplan und -versammlung
Die Mitglieder der Regionalversammlung werden von den Kreisen bzw. kreisfreien Städten gemäß den Fraktionsstärken benannt. Die Regionalversammlung beschließt den Entwurf, der dann vom Regierungspräsidium verantwortet und von der Landesregierung genehmigt wird. Nach den zurzeit diskutierten Entwürfen wird das obere Gersprenztal quasi von der südhessischen Entwicklung abgekoppelt. Dies wollen die betroffenen Gemeinden verhindern, denn sie wollen ihre Selbstständigkeit, Zahlungs- und Zukunftsfähigkeit erhalten. In der Regionalversammlung stellt die CDU die Mehrheitsfraktion.

Die SPD ist der Auffassung, dass Wirtschaft und Verkehr entscheidend für die Zahlungs- und damit die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde und unserer Region sind. Damit das obere Gersprenztal nicht abgekoppelt wird, ist es unabdingbar, konzertiert die Stärken unserer Kommunen im Gersprenztal zu benennen, die funktionsübergreifenden Strukturen aufzuzeigen und die sich geänderten Rahmenbedingungen darzustellen. Dies muss dann in die regionale Planung einfließen.

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