Bürgerinnen und Bürger fragen – Kanalanschlusskosten

Eine Anliegerin der Heidelberger Straße möchte wissen, warum die Hauseigentümer jetzt die Kosten für den Kanalanschluss vom Bürgersteig bis zum Haus zu zahlen haben. Früher seien die Anschlusskosten bis zum Haus von der Gemeinde übernommen.

Antwort von Bürgermeister Hans-Georg Stosiek:
Die Hausanschlussleitungen für Wasser und Abwasser (von der Sammelleitung bis zur Grundstücksgrenze) sind schon seit eh und je gemäß § 21 der Entwässerungssatzung bzw. § 23 der Wasserversorgungssatzung in der tatsächlich entstandenen Höhe von den Eigentümern zu zahlen. Die Hausanschlussleitungen sind quasi Besitz des jeweiligen Grundstückseigentümers. Die Leitungen in der öffentlichen Fläche werden jedoch aus Verkehrsicherheitsgründen ausschließlich von der Gemeinde oder einem Beauftragten der Gemeinde hergestellt, erneuert, verändert oder beseitigt.

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