Archiv der Kategorie: Anträge

Zisternensatzung fördert sparsamen Umgang mit Wasser

Bereits am 6. November 2023 beantragte die SPD-Fraktion die Einführung einer Zisternensatzung zur Verbesserung des kommunalen Wassermanagements. Nach etlichen Diskussionsrunden und mehrmaligen Beratungen im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Landwirtschaft wurde der SPD-Antrag schließlich am 7. November 2024 vom Ausschuss einstimmig befürwortet und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt. Am 14. November 2024 beschloss die Gemeindevertretung ebenfalls einstimmig die Einführung der Zisternensatzung, wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen.

Die Zisternensatzung ist wesentlicher Bestandteil des kommunalen Wassermanagements

Eine der wichtigsten Aufgaben des kommunalen Wassermanagements ist die sichere Trinkwasserversorgung. In Hessen wird das Trinkwasser zu 95 Prozent aus Grundwasser gewonnen.
Komponenten des natürlichen Wasserhaushaltes und zugleich Einflussgrößen sind der Niederschlag, die Verdunstung und der Abfluss. Auftretende Niederschlagsdefizite, hervorgerufen durch erhöhte Verdunstung, Trockenperioden und verringerte Niederschlagsmengen, wirken sich negativ auf die Grundwasserneubildung aus und machen die Folgen des Klimawandels auch bei uns spürbar. Engpässe treten unter anderem bei erhöhtem Wasserbedarf in der Land- und Forstwirtschaft, der öffentlichen Wasserversorgung und des Naturraumes auf. Im kommunalen Wassermanagement ist die frühzeitige Entwicklung von Handlungsoptionen und Maßnahmen erforderlich, um den künftigen Herausforderungen zu bestehen.

Mit der Zisternensatzung für die Gemeinde Brensbach als Ortsrecht, wird eine rechtsverbindliche Festsetzung für einen sparsamen Umgang mit Wasser und dem Grundwasserschutz geschaffen.

Das Wasserhaushaltsgesetz legt grundsätzlich fest, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert werden soll (§ 55 Abs. 2 WHG). Im hessischen Wassergesetz wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit Wasser zu etablieren und entsprechende Satzungsregelungen zu treffen (§ 36, 37 HWG). Eine Muster-Zisternensatzung wurde vom Umweltministerium im Rahmen des Maßnahmenplans Trockenheit und Dürre veröffentlicht und soll als Grundlage dienen.

Ergänzend zu den Beratungen der Zisternensatzung sollen auch weitere Maßnahmen, für eine an einem natürlichen Wasserhaushalt orientierte Bewirtschaftung des Niederschlagswassers, erörtert werden. Dazu gehört beispielsweise die Anpassung des kommunalen Wassermanagements hinsichtlich der Optimierung der Kläranlage sowie die Entwicklung eines kommunalen Wasserkonzepts.

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Antrag zur Stärkung des Kulturamts

Brensbach zeichnet sich durch vielfältige kulturelle Angebote in allen Ortsteilen aus, die auch das Miteinander in unserer Gemeinde prägen und Brensbach für alle Generationen lebenswert macht. Aus Sicht der SPD-Fraktion gehört es zu den wesentlichen Aufgaben der gemeindlichen Gremien sowie der Verwaltung, das bürgerschaftliche Engagement von Vereinen, Initiativen und ehrenamtlich tätigen Personen zu fördern.
Die SPD-Fraktion beantragt daher, die Kulturamtsstelle als etablierte Größe anzuerkennen und sie im Umfang einer halben, unbefristeten Stelle im Stellenplan aufzunehmen.

Nach schwierigen Coronajahren zeigte Brensbach sein Potenzial im Rahmen der 800-Jahr-Feierlichkeiten und vielen weiteren Veranstaltungen und Festen in allen Ortsteilen. Das Kulturamt war maßgeblich an der Vorbereitung sehr vieler Aktivitäten beteiligt. Dabei haben sich neben einmaligen Veranstaltungen auch wiederkehrende Feste etabliert. Ein weiteres Beispiel, das vom Kulturamt unterstützt wurde, ist die Umsetzung der Initiativen der Projektgruppe Wanderwege mit ihren nachhaltigen Projekten.

Nicht nur für die Umsetzung der 800-Jahr-Feierlichkeiten wurde das Kulturamt mit einer befristeten, halben Stelle besetzt. Denn gerade im vergangenen Jahr wurde offensichtlich, dass diese Stelle notwendig ist, um die kulturelle Entwicklung unserer Gemeinde zu fördern und zu unterstützen. Diese Stelle soll nun auf Antrag der UWG-Fraktion gestrichen werden.

Diesen Bestrebungen erteilt die SPD-Fraktion eine klare Absage. Denn die Einrichtung dieser Stelle ist ein notwendiger und sinnvoller Einsatz von Mitteln, um dem kulturellen Leben in unserer Gemeinde gerecht zu werden und das bürgerschaftliche Engagement zu konsolidieren und weiterhin zu fördern. Es ist daher an der Zeit und dringend geboten, diese Stelle zu entfristen und als permanente Größe im Stellenplan aufzunehmen.

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Baumbestattungen auf unseren Friedhöfen ermöglichen

Im Rahmen des Leitbildprozesses der Gemeinde Brensbach wurde die „Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde“ als ein Themenfeld benannt. Die Bestattungskultur verändert sich, die traditionellen Erdbestattungen gehen zurück und es besteht ein wachsendes Interesse an naturnahen Bestattungsformen.
Die SPD-Fraktion beantragt daher, Baumbestattungen auf unseren Friedhöfen zu ermöglichen.

Die Gemeindevertretung hat sich in den vergangenen Jahren mit dem Friedhofswesen beschäftigt. Dabei wurden unterschiedliche Vorschläge diskutiert und das örtliche Bestattungsunternehmen in die Beratungen mit einbezogen. Die Debatte verengte sich in der Folge im Wesentlichen auf die Umsetzung eines Bestattungswaldes auf einem Brombachtaler Waldgebiet in direkter Angrenzung zum Friedhof in Affhöllerbach. Dies erfordert jedoch eine gründliche und professionelle Planung. Neben der Prüfung der Geländetauglichkeit müsste das Waldstück entsprechend vorbereitet werden. Auch müssen die Folgekosten für die Waldpflege sowie der Zuwege berücksichtigt werden.

Gleichzeitig entstehen auf unseren Friedhöfen durch zurückgehende Erdbestattungen zusätzliche Freiflächen, die für Baumbestattungen genutzt werden könnten. Auch dieser Vorschlag wurde bereits in den Gremien thematisiert. Die Kosten für die Entwicklung von Baumbestand zur Baumbestattung auf einem bestehenden Friedhof sind im Gegensatz zu der Erschließung eines neuen Bestattungswaldes deutlich geringer. Dies würde sich auch in geringeren Friedhofsgebühren niederschlagen. Zudem ist bei der ortsnahen Baumbestattung auf einem existierenden Friedhof der Zugang zu den Gräbern, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, weiterhin leicht möglich.

Die Möglichkeit einer Waldbestattung besteht überdies in unmittelbarer Näher zu unserer Gemeinde, im Bestattungswald 12 Apostel in Fischbachtal. Somit haben die Bürgerinnen und Bürger die Wahlmöglichkeit schon heute.

Durch die Umnutzung der Flächen auf den bestehenden Friedhöfen und die Anpflanzung von Bäumen für die Baumbestattung werden unsere Friedhöfe als würdige Orte der Trauer und Erinnerung erhalten. Es ist daher vernünftig, auf die Ausweitung neuer Flächen zu verzichten und stattdessen die Erweiterung des Bestattungsangebots auf den bestehenden Friedhöfen zu realisieren.

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Resolution für eine „wehrhafte Demokratie“

Alle Fraktionen in der Gemeindevertretung Brensbach haben für die Sitzung am 15. Februar 2024 gemeinsam einen Antrag eingebracht, die Resolution für eine „wehrhafte Demokratie“.

Der folgende Resolutionstext wurde einstimmig beschlossen:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach betont die essenzielle Bedeutung der Demokratie für einen intakten Rechtsstaat, in dem Freiheit und Sicherheit gleichermaßen Achtung und Umsetzung finden. Sie unterstreicht die Wichtigkeit des Schutzes und der Verteidigung des Deutschen Grundgesetzes sowie der Hessischen Verfassung als älteste in Kraft befindliche Landesverfassung.
  2. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Freiheits- und Gleichheitsrechte stellen ein hohes Gut dar und wurden in der Vergangenheit unter hohem Einsatz erkämpft. Feinde der Demokratie sind Feinde der Freiheit. Die Gemeindevertretung toleriert nicht, dass insbesondere Verfassungsfeinde aus dem rechtspopulistischen und rechtsextremen Milieu unter dem Deckmantel der hier garantierten Freiheiten agieren und den Rechtsstaat beseitigen wollen. Sie erklärt daher, verfassungsfeindlichen Bestrebungen klar entgegenzutreten und mit den unseren Behörden zur Verfügung stehenden Mitteln gegen sie entschlossen vorzugehen.
  3. Die Gemeindevertretung steht ausdrücklich hinter dem Engagement und dem persönlichen Einsatz der hunderttausenden Menschen, die gegen rechten Extremismus, Antisemitismus sowie Hass und Hetze auf den Straßen der Mehrheit eine Stimme verleihen. Diese enorme Beteiligung ist ein Leuchtsignal der Toleranz und vereint die Menschen in unserem Land in ihrem Willen, eine Wiederholung des dunkelsten Teils der deutschen Geschichte zu verhindern.
  4. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur offenen Gesellschaft mit Menschen, die einen Migrationshintergrund haben und die fest zu unserer Gesellschaft gehören. Sie unterstützt das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Die Vielfalt bildet eine Grundlage für unser aller Zukunft. Die Gemeindevertretung solidarisiert sich ausdrücklich mit allen, die dies in Vereinen und Organisationen, in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in den Kindergärten und Schulen sowie in politischen Gremien in den Städten und Gemeinden und an anderen Stellen Tag für Tag Wirklichkeit werden lassen.
  5. Die Gemeindevertretung schaut gerade mit Blick auf das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar mit großer Sorge auf die Radikalisierung und Spaltung in Teilen der Gesellschaft sowie auf geschichtsvergessene Politik auf Kosten von Minderheiten und auf dem Rücken von Schwächeren und Andersdenkenden. Die Gemeindevertretung betont die eklatante Notwendigkeit der parteiübergreifenden Konsensfindung zur Beantwortung der Fragen unserer Zeit. Herausforderungen und Fragen von Migration auf europäischer Ebene verunsichern viele Menschen in Deutschland. Nicht Populismus und Hetze werden diese Fragen lösen, sondern nur ein klares Regelsystem basierend auf den Grundsätzen von Humanität und Ordnung.
  6. Abschließend hält die Gemeindevertretung fest, dass die Gemeinde Brensbach keine Heimat für menschenfeindliche Gesinnungen und Bestrebungen ist, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung infrage stellen und unterminieren.

Bild: Rolf Wilkes, Erbach

Antrag zur Verbesserung des kommunalen Wassermanagements – Einführung einer Zisternensatzung

Eine der wichtigsten Aufgaben des kommunalen Wassermanagements ist die sichere Trinkwasserversorgung, wovon in Hessen 95 Prozent aus Grundwasser gewonnen werden.

Komponenten des natürlichen Wasserhaushaltes und zugleich Einflussgrößen sind der Niederschlag, die Verdunstung und der Abfluss. Auftretende Niederschlagsdefizite, hervorgerufen durch erhöhte Verdunstung, Trockenperioden und verringerte Niederschlagsmengen, wirken sich negativ auf die Grundwasserneubildung aus und machen die Folgen des Klimawandels auch bei uns spürbar. Engpässe treten unter anderem bei erhöhtem Wasserbedarf in der Land- und Forstwirtschaft, der öffentlichen Wasserversorgung und des Naturraumes auf. Im kommunalen Wassermanagement ist die frühzeitige Entwicklung von Handlungsoptionen und Maßnahmen erforderlich, um den künftigen Herausforderungen zu bestehen.

Mit der Zisternensatzung für die Gemeinde Brensbach als Ortsrecht, wird eine rechtsverbindliche Festsetzung für einen sparsamen Umgang mit Wasser und dem Grundwasserschutz geschaffen.

Das Wasserhaushaltsgesetz legt grundsätzlich fest, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert werden soll (8 55 Abs. 2 WHG). Im hessischen Wassergesetz wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit Wasser zu etablieren und entsprechende Satzungsregelungen zu treffen (8 36, 37 HWG). Eine Muster Zisternensatzung wurde vom Umweltministerium im Rahmen des Maßnahmenplans Trockenheit und Dürre veröffentlicht und soll als Grundlage dienen.

Ergänzend zu den Beratungen der Zisternensatzung sollen auch weitere Maßnahmen, für eine an einem natürlichen Wasserhaushalt orientierte Bewirtschaftung des Niederschlagswassers, erörtert werden. Dazu gehört beispielsweise die Anpassung des kommunalen Wassermanagements hinsichtlich der Optimierung der Kläranlage sowie die Entwicklung eines kommunalen Wasserkonzepts.

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