Alles über Wassergebühren

Am Ende eines jeden Jahres muss die Gemeindevertretung die Gebühren für Wasser und Abwasser für das kommende Jahr festlegen. Diese Gebühren werden verwendet, um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sicherzustellen. Der Betrieb und die Infrastruktur werden durch diese Gebühren finanziert. Im Gegensatz zum letzten Jahr wurden die Gebühren dieses Mal jedoch für die Jahre 2025 und 2026 kalkuliert. Dadurch haben unsere Einwohner Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre.

Wasser, hell und klar

Die Wasserversorgung liegt in Brensbach in der Hand der Gemeinde selbst. Sie muss sicherstellen, dass jeder Bürger zuverlässig mit sauberem Wasser, frei von Schadstoffen versorgt wird. Dies bedeutet, dass die Quellen, das Leitungsnetz sowie Hochbehälter überwacht, gepflegt und gegebenenfalls repariert oder sogar erneuert werden müssen. Dazu werden die Gebühren verwendet.

Abwasser, sauber und rein

Im Bereich der Wasserentsorgung, also dem Abwasser, arbeitet Brensbach zusammen mit den anderen Gemeinden im oberen Gersprenztal in einem Zweckverband zusammen. Der Abwasserzweckverband kümmert sich zum Beispiel um das schmutzige Wasser aus Haushalten und Industriebetrieben und betreibt dafür die gemeinsame Kläranlage an der B38. Das saubere Wasser wird wieder der Gersprenz zugeführt und der Klärschlamm umweltgerecht entsorgt.

Gebühren müssen im Voraus kalkuliert werden

Die Gebühren, die eine Gemeinde erheben darf, müssen kostendeckend sein, dürfen aber auch keinen Gewinn abwerfen. Daher werden die zukünftigen Kosten und Aufwendungen abgeschätzt und die Gebühren entsprechend festgesetzt. Für eine für den Bürger faire Kalkulation hat die Gemeinde Brensbach eine externe Kommunalberatung beauftragt, die das komplexe Rechenwerk durchführt. Wie gut die Prognosen später zutreffen, ist allerdings erst nach Ablauf des Geschäftsjahres sichtbar. So wird in heißen, trockenen Sommern mehr Wasser verbraucht als in kalten regnerischen.

Überschüsse werden erstattet

Die Bilanz beim Wasserhaushalt in den Jahren 2020 bis 2022 ist ungefähr ausgeglichen. Dagegen haben die Bürger für das Abwasser zu viel einbezahlt. Dadurch wurden Überschüsse erzielt. Dieses Geld muss in der Kalkulation für zukünftige Gebühren berücksichtigt werden. Da die Kosten für Bauten, Reparaturen und Personal allerdings gestiegen sind, müssen die Gebühren trotz des Überschusses erhöht werden.

Konkret

In der Gemeindevertretung wurden derweil zwei Alternativen diskutiert: Eine gleichmäßige Aufteilung der Rücklagen auf die Jahre 2025 und 2026 oder eine vollständige Berücksichtigung der Rücklage in den Gebührensätzen für 2025. Letzteres hätte dazu geführt, dass die Gebühren im Jahr 2025 im Vergleich zum aktuellen Gebührensatz gesunken wären. Im Jahr 2026 hätten die Gebühren allerdings erheblich angehoben und deutlich über die aktuellen Gebühren hinausgehen müssen.
Die Gemeindevertreter der SPD stimmten dafür, dass der Überschuss gleichmäßig auf die Jahre 2025 und 2026 verteilt wird. Demnach steigen die Wassergebühren im Jahr 2025 von 2,55 Euro auf 2,99 Euro pro Kubikmeter und die Abwassergebühren erhöhen sich von 2,87 Euro auf 2,96 Euro pro Kubikmeter. Für das Jahr 2026 sind dafür aber keine weiteren Erhöhungen erforderlich.

Nachhaltigkeit und Investitionen

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass die Infrastruktur nachhaltig gepflegt und ausgebaut wird. Deshalb entschied die SPD vor einigen Jahren, die Pflege der Wasserversorgung nicht an einen externen, entfernt sitzenden Betreiber zu vergeben oder sogar zu „privatisieren“, sondern einen eigenen Wassermeister zu beschäftigen. In vielen Fällen hat sich gezeigt, dass diese Entscheidung richtig war, denn der eigene Wassermeister kann schneller und umfassender reagieren. In Zukunft wird eine Fernüberwachung Störungen im System in Echtzeit anzeigen und präzise lokalisieren können. Dies wird die Effizient steigern und Kosten vermeiden.
Weitere drängende Aufgaben sind beispielsweise die Erneuerung der Leitungen in der Waldstraße in Brensbach und der Bau eines Hochbehälters in Stierbach.

Zisternensatzung fördert sparsamen Umgang mit Wasser

Bereits am 6. November 2023 beantragte die SPD-Fraktion die Einführung einer Zisternensatzung zur Verbesserung des kommunalen Wassermanagements. Nach etlichen Diskussionsrunden und mehrmaligen Beratungen im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Landwirtschaft wurde der SPD-Antrag schließlich am 7. November 2024 vom Ausschuss einstimmig befürwortet und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt. Am 14. November 2024 beschloss die Gemeindevertretung ebenfalls einstimmig die Einführung der Zisternensatzung, wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen.

Die Zisternensatzung ist wesentlicher Bestandteil des kommunalen Wassermanagements

Eine der wichtigsten Aufgaben des kommunalen Wassermanagements ist die sichere Trinkwasserversorgung. In Hessen wird das Trinkwasser zu 95 Prozent aus Grundwasser gewonnen.
Komponenten des natürlichen Wasserhaushaltes und zugleich Einflussgrößen sind der Niederschlag, die Verdunstung und der Abfluss. Auftretende Niederschlagsdefizite, hervorgerufen durch erhöhte Verdunstung, Trockenperioden und verringerte Niederschlagsmengen, wirken sich negativ auf die Grundwasserneubildung aus und machen die Folgen des Klimawandels auch bei uns spürbar. Engpässe treten unter anderem bei erhöhtem Wasserbedarf in der Land- und Forstwirtschaft, der öffentlichen Wasserversorgung und des Naturraumes auf. Im kommunalen Wassermanagement ist die frühzeitige Entwicklung von Handlungsoptionen und Maßnahmen erforderlich, um den künftigen Herausforderungen zu bestehen.

Mit der Zisternensatzung für die Gemeinde Brensbach als Ortsrecht, wird eine rechtsverbindliche Festsetzung für einen sparsamen Umgang mit Wasser und dem Grundwasserschutz geschaffen.

Das Wasserhaushaltsgesetz legt grundsätzlich fest, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert werden soll (§ 55 Abs. 2 WHG). Im hessischen Wassergesetz wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit Wasser zu etablieren und entsprechende Satzungsregelungen zu treffen (§ 36, 37 HWG). Eine Muster-Zisternensatzung wurde vom Umweltministerium im Rahmen des Maßnahmenplans Trockenheit und Dürre veröffentlicht und soll als Grundlage dienen.

Ergänzend zu den Beratungen der Zisternensatzung sollen auch weitere Maßnahmen, für eine an einem natürlichen Wasserhaushalt orientierte Bewirtschaftung des Niederschlagswassers, erörtert werden. Dazu gehört beispielsweise die Anpassung des kommunalen Wassermanagements hinsichtlich der Optimierung der Kläranlage sowie die Entwicklung eines kommunalen Wasserkonzepts.

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Antrag zur Stärkung des Kulturamts

Brensbach zeichnet sich durch vielfältige kulturelle Angebote in allen Ortsteilen aus, die auch das Miteinander in unserer Gemeinde prägen und Brensbach für alle Generationen lebenswert macht. Aus Sicht der SPD-Fraktion gehört es zu den wesentlichen Aufgaben der gemeindlichen Gremien sowie der Verwaltung, das bürgerschaftliche Engagement von Vereinen, Initiativen und ehrenamtlich tätigen Personen zu fördern.
Die SPD-Fraktion beantragt daher, die Kulturamtsstelle als etablierte Größe anzuerkennen und sie im Umfang einer halben, unbefristeten Stelle im Stellenplan aufzunehmen.

Nach schwierigen Coronajahren zeigte Brensbach sein Potenzial im Rahmen der 800-Jahr-Feierlichkeiten und vielen weiteren Veranstaltungen und Festen in allen Ortsteilen. Das Kulturamt war maßgeblich an der Vorbereitung sehr vieler Aktivitäten beteiligt. Dabei haben sich neben einmaligen Veranstaltungen auch wiederkehrende Feste etabliert. Ein weiteres Beispiel, das vom Kulturamt unterstützt wurde, ist die Umsetzung der Initiativen der Projektgruppe Wanderwege mit ihren nachhaltigen Projekten.

Nicht nur für die Umsetzung der 800-Jahr-Feierlichkeiten wurde das Kulturamt mit einer befristeten, halben Stelle besetzt. Denn gerade im vergangenen Jahr wurde offensichtlich, dass diese Stelle notwendig ist, um die kulturelle Entwicklung unserer Gemeinde zu fördern und zu unterstützen. Diese Stelle soll nun auf Antrag der UWG-Fraktion gestrichen werden.

Diesen Bestrebungen erteilt die SPD-Fraktion eine klare Absage. Denn die Einrichtung dieser Stelle ist ein notwendiger und sinnvoller Einsatz von Mitteln, um dem kulturellen Leben in unserer Gemeinde gerecht zu werden und das bürgerschaftliche Engagement zu konsolidieren und weiterhin zu fördern. Es ist daher an der Zeit und dringend geboten, diese Stelle zu entfristen und als permanente Größe im Stellenplan aufzunehmen.

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Baumbestattungen auf unseren Friedhöfen ermöglichen

Im Rahmen des Leitbildprozesses der Gemeinde Brensbach wurde die „Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde“ als ein Themenfeld benannt. Die Bestattungskultur verändert sich, die traditionellen Erdbestattungen gehen zurück und es besteht ein wachsendes Interesse an naturnahen Bestattungsformen.
Die SPD-Fraktion beantragt daher, Baumbestattungen auf unseren Friedhöfen zu ermöglichen.

Die Gemeindevertretung hat sich in den vergangenen Jahren mit dem Friedhofswesen beschäftigt. Dabei wurden unterschiedliche Vorschläge diskutiert und das örtliche Bestattungsunternehmen in die Beratungen mit einbezogen. Die Debatte verengte sich in der Folge im Wesentlichen auf die Umsetzung eines Bestattungswaldes auf einem Brombachtaler Waldgebiet in direkter Angrenzung zum Friedhof in Affhöllerbach. Dies erfordert jedoch eine gründliche und professionelle Planung. Neben der Prüfung der Geländetauglichkeit müsste das Waldstück entsprechend vorbereitet werden. Auch müssen die Folgekosten für die Waldpflege sowie der Zuwege berücksichtigt werden.

Gleichzeitig entstehen auf unseren Friedhöfen durch zurückgehende Erdbestattungen zusätzliche Freiflächen, die für Baumbestattungen genutzt werden könnten. Auch dieser Vorschlag wurde bereits in den Gremien thematisiert. Die Kosten für die Entwicklung von Baumbestand zur Baumbestattung auf einem bestehenden Friedhof sind im Gegensatz zu der Erschließung eines neuen Bestattungswaldes deutlich geringer. Dies würde sich auch in geringeren Friedhofsgebühren niederschlagen. Zudem ist bei der ortsnahen Baumbestattung auf einem existierenden Friedhof der Zugang zu den Gräbern, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, weiterhin leicht möglich.

Die Möglichkeit einer Waldbestattung besteht überdies in unmittelbarer Näher zu unserer Gemeinde, im Bestattungswald 12 Apostel in Fischbachtal. Somit haben die Bürgerinnen und Bürger die Wahlmöglichkeit schon heute.

Durch die Umnutzung der Flächen auf den bestehenden Friedhöfen und die Anpflanzung von Bäumen für die Baumbestattung werden unsere Friedhöfe als würdige Orte der Trauer und Erinnerung erhalten. Es ist daher vernünftig, auf die Ausweitung neuer Flächen zu verzichten und stattdessen die Erweiterung des Bestattungsangebots auf den bestehenden Friedhöfen zu realisieren.

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Vergabe von Bauplätzen „Am Kirschberg“: Der Ortsbezug kommt!

Zufriedene Gesichter konnte man in den Reihen der SPD-Fraktion nach der Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Februar 2024 sehen. Der Ortsbezug kommt. Ein willkürliches Losverfahren ist vom Tisch. Somit haben Familien aus der Gemeinde eine realistische Chance Bauplätze im Wohnbaugebiet am Kirschberg zu erhalten.

Zum Hintergrund: Die Vorbereitungen für das neue Baugebiet „Am Kirschberg“ in der Kerngemeinde Brensbach laufen bereits seit mehreren Jahren. Das Baugebiet wird als modernes Wohnquartier geplant und sieht neben einem Mehrfamilienhaus und einigen Reihenhäusern auch Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser vor. Aufgrund der strengen Vorgaben zur Verdichtung von neu entstehenden Baugebieten, ist die Anzahl der Bauplätze für Einfamilienhäuser stark begrenzt. Ursprünglich hatte sich die SPD-Fraktion eine größere Anzahl an Einfamilienhäusern gewünscht, da Mehrfamilienhäuser an anderen Orten in Brensbach entstehen könnten. Andererseits bieten die nun entstehenden Doppel- und Reihenhäuser sowie das Mehrfamilienhaus auch Familien mit niedrigerem Budget die Möglichkeit, Wohneigentum im Baugebiet „Am Kirschberg“ zu erwerben. Während das Mehrfamilienhaus sowie die Reihenhäuser voraussichtlich durch Bauträger verwirklicht werden, können einige Bauplätze für Doppelhäuser und Einfamilienhäuser von der Gemeinde Brensbach an private Bauinteressenten vergeben werden.

Zur Frage wie diese Vergabe vonstattengehen soll, gab es innerhalb der Gemeindevertretung gänzlich unterschiedliche Vorstellungen. Die SPD-Fraktion sprach sich bereits früh für Vergaberichtlinien aus, die sowohl den Ortsbezug als auch verschiedene soziale Kriterien berücksichtigen. Somit sollten Familien aus Brensbach bei der Vergabe begünstigt werden. Die CDU-Fraktion brachte hingegen einen Antrag ein, der ein Losverfahren ohne jegliche Kriterien vorsieht, sodass insbesondere Familien aus anderen Gemeinden und Kreisen eine größere Chance haben würden.

Nach intensiven und sachlichen Diskussionen in den Ausschusssitzungen steht seit der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Februar 2024 fest, dass Bauplätze nach bestimmten Kriterien vergeben werden und ein mögliches Losverfahren vom Tisch ist. Die Fraktionen von SPD und UWG haben dazu einen gemeinsamen Antrag durchgesetzt, indem sowohl der Ortsbezug, als auch soziale Kriterien die Vergabe der Bauplätze regeln.

Die SPD-Fraktion zeigt sich zufrieden. Die neuen Vergaberichtlinien kommen Bauinteressenten aus unserer Gemeinde zugute. „Wir bieten Familien in unserer Gemeinde eine Möglichkeit, ihren Wunsch nach eigenem Wohnraum in Brensbach verwirklichen zu können. Wir möchten unbedingt verhindern, dass Familien hier wegziehen müssen, weil sie keinen Bauplatz finden.“ fasste der Fraktionsvorsitzende der Brensbacher SPD, Christian Senker, das Ergebnis der Abstimmung zusammen. Die Zahl der Interessenten sei hoch. Ein willkürliches Losverfahren hätte die Chancen für Bewerber aus Brensbach daher extrem verringert. Das hätte zu Frust und Unverständnis in unserer Gemeinde geführt. Insofern sei man sehr froh darüber, eine Mehrheit für den eigenen Vorschlag gefunden zu haben.

Die neuen Vergaberichtlinien sehen nun eine Punktevergabe vor. Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden können. Der Ortsbezug fällt dabei mit 30 Punkten ins Gewischt. Diese 30 Punkte erhalten Bewerber, die ihren ersten Wohnsitz seit mindestens 24 Monaten in der Gemeinde haben oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre in der Gemeinde Brensbach gelebt haben. Weitere Punkte erhalten Familien mit Kindern, wobei das erste Kind mit 20 Punkten und ein zweites und drittes Kind jeweils mit 10 weiteren Punkten in die Bewertung einfließt (maximal also 40 Punkte). Ein drittes Kriterium sieht die Vergabe von weiteren 30 Punkten an Bewerber vor, die selbst oder deren Kind einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 und / oder einen Pflegegrad von mindestens der Stufe zwei nachweisen können. Bei Punktgleichheit zwischen Bewerbungen entscheidet ein Losverfahren.

Wir packen an, für unsere Gemeinde.