Braucht Brensbach die Live-Übertragung von Gremiensitzungen?

Auf Beschluss der CDU- und UWG-Fraktion soll Brensbach künftig Gremiensitzungen live übertragen. Dafür nehmen sie Kosten in Höhe von 50.000 Euro pro Legislaturperiode in Kauf. Die SPD sagt Nein zu diesem Vorhaben.

Über 50.000 Euro soll das „Live-Streaming“ der Sitzungen der Gemeindevertretung künftig pro Legislaturperiode kosten. Mindestens 12.000 Euro im Jahr. Für dieses Geld soll eine Agentur die Sitzungen filmen und live in die Brensbacher Wohnzimmer übertragen. Beschlossen haben dies die Faktionen von UWG und CDU mit ihrer Mehrheit im Parlament bei der Sitzung im Februar 2024. Die SPD-Fraktion stimmte hingegen geschlossen gegen dieses Vorhaben.

Kosten und Aufwand sind hoch

Denn was sich auf den ersten Blick interessant anhört, bringt hohe Kosten und einen enormen Aufwand mit sich. „In Brensbach sind die Wege kurz. Hier redet man miteinander und wir schätzen das persönliche Gespräch“ begründete Christian Senker als Fraktionsvorsitzender die Ablehnung der SPD. Stattdessen sei Sensibilität im Umgang mit Ausgaben angebracht. Das „Live-Streaming“ gehöre bestenfalls in die Kategorie „nice to have“. „Wir haben uns daher klar und deutlich gegen die Aufnahme dieser Kosten in den Haushalt 2025 ausgesprochen“, so Senker.

SPD-Fraktion handelt kostenbewusst

Einen entsprechenden Antrag brachte die SPD-Fraktion in die Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, den 19. Dezember 2024 ein. Aufgrund zu geringer Anwesenheit der Mandatsträger von CDU und UWG konnte der Antrag mit den Stimmen der SPD-Fraktion mit einer klaren Mehrheit beschlossen werden. Senker nimmt dieses „Weihnachtsgeschenk“ der anderen Fraktionen gerne an, denn damit werden unnötige Kosten vermieden und der Haushalt zumindest ein kleines Stückweit entlastet.

Alles über Wassergebühren

Am Ende eines jeden Jahres muss die Gemeindevertretung die Gebühren für Wasser und Abwasser für das kommende Jahr festlegen. Diese Gebühren werden verwendet, um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sicherzustellen. Der Betrieb und die Infrastruktur werden durch diese Gebühren finanziert. Im Gegensatz zum letzten Jahr wurden die Gebühren dieses Mal jedoch für die Jahre 2025 und 2026 kalkuliert. Dadurch haben unsere Einwohner Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre.

Wasser, hell und klar

Die Wasserversorgung liegt in Brensbach in der Hand der Gemeinde selbst. Sie muss sicherstellen, dass jeder Bürger zuverlässig mit sauberem Wasser, frei von Schadstoffen versorgt wird. Dies bedeutet, dass die Quellen, das Leitungsnetz sowie Hochbehälter überwacht, gepflegt und gegebenenfalls repariert oder sogar erneuert werden müssen. Dazu werden die Gebühren verwendet.

Abwasser, sauber und rein

Im Bereich der Wasserentsorgung, also dem Abwasser, arbeitet Brensbach zusammen mit den anderen Gemeinden im oberen Gersprenztal in einem Zweckverband zusammen. Der Abwasserzweckverband kümmert sich zum Beispiel um das schmutzige Wasser aus Haushalten und Industriebetrieben und betreibt dafür die gemeinsame Kläranlage an der B38. Das saubere Wasser wird wieder der Gersprenz zugeführt und der Klärschlamm umweltgerecht entsorgt.

Gebühren müssen im Voraus kalkuliert werden

Die Gebühren, die eine Gemeinde erheben darf, müssen kostendeckend sein, dürfen aber auch keinen Gewinn abwerfen. Daher werden die zukünftigen Kosten und Aufwendungen abgeschätzt und die Gebühren entsprechend festgesetzt. Für eine für den Bürger faire Kalkulation hat die Gemeinde Brensbach eine externe Kommunalberatung beauftragt, die das komplexe Rechenwerk durchführt. Wie gut die Prognosen später zutreffen, ist allerdings erst nach Ablauf des Geschäftsjahres sichtbar. So wird in heißen, trockenen Sommern mehr Wasser verbraucht als in kalten regnerischen.

Überschüsse werden erstattet

Die Bilanz beim Wasserhaushalt in den Jahren 2020 bis 2022 ist ungefähr ausgeglichen. Dagegen haben die Bürger für das Abwasser zu viel einbezahlt. Dadurch wurden Überschüsse erzielt. Dieses Geld muss in der Kalkulation für zukünftige Gebühren berücksichtigt werden. Da die Kosten für Bauten, Reparaturen und Personal allerdings gestiegen sind, müssen die Gebühren trotz des Überschusses erhöht werden.

Konkret

In der Gemeindevertretung wurden derweil zwei Alternativen diskutiert: Eine gleichmäßige Aufteilung der Rücklagen auf die Jahre 2025 und 2026 oder eine vollständige Berücksichtigung der Rücklage in den Gebührensätzen für 2025. Letzteres hätte dazu geführt, dass die Gebühren im Jahr 2025 im Vergleich zum aktuellen Gebührensatz gesunken wären. Im Jahr 2026 hätten die Gebühren allerdings erheblich angehoben und deutlich über die aktuellen Gebühren hinausgehen müssen.
Die Gemeindevertreter der SPD stimmten dafür, dass der Überschuss gleichmäßig auf die Jahre 2025 und 2026 verteilt wird. Demnach steigen die Wassergebühren im Jahr 2025 von 2,55 Euro auf 2,99 Euro pro Kubikmeter und die Abwassergebühren erhöhen sich von 2,87 Euro auf 2,96 Euro pro Kubikmeter. Für das Jahr 2026 sind dafür aber keine weiteren Erhöhungen erforderlich.

Nachhaltigkeit und Investitionen

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass die Infrastruktur nachhaltig gepflegt und ausgebaut wird. Deshalb entschied die SPD vor einigen Jahren, die Pflege der Wasserversorgung nicht an einen externen, entfernt sitzenden Betreiber zu vergeben oder sogar zu „privatisieren“, sondern einen eigenen Wassermeister zu beschäftigen. In vielen Fällen hat sich gezeigt, dass diese Entscheidung richtig war, denn der eigene Wassermeister kann schneller und umfassender reagieren. In Zukunft wird eine Fernüberwachung Störungen im System in Echtzeit anzeigen und präzise lokalisieren können. Dies wird die Effizient steigern und Kosten vermeiden.
Weitere drängende Aufgaben sind beispielsweise die Erneuerung der Leitungen in der Waldstraße in Brensbach und der Bau eines Hochbehälters in Stierbach.

Zisternensatzung fördert sparsamen Umgang mit Wasser

Bereits am 6. November 2023 beantragte die SPD-Fraktion die Einführung einer Zisternensatzung zur Verbesserung des kommunalen Wassermanagements. Nach etlichen Diskussionsrunden und mehrmaligen Beratungen im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Landwirtschaft wurde der SPD-Antrag schließlich am 7. November 2024 vom Ausschuss einstimmig befürwortet und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt. Am 14. November 2024 beschloss die Gemeindevertretung ebenfalls einstimmig die Einführung der Zisternensatzung, wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen.

Die Zisternensatzung ist wesentlicher Bestandteil des kommunalen Wassermanagements

Eine der wichtigsten Aufgaben des kommunalen Wassermanagements ist die sichere Trinkwasserversorgung. In Hessen wird das Trinkwasser zu 95 Prozent aus Grundwasser gewonnen.
Komponenten des natürlichen Wasserhaushaltes und zugleich Einflussgrößen sind der Niederschlag, die Verdunstung und der Abfluss. Auftretende Niederschlagsdefizite, hervorgerufen durch erhöhte Verdunstung, Trockenperioden und verringerte Niederschlagsmengen, wirken sich negativ auf die Grundwasserneubildung aus und machen die Folgen des Klimawandels auch bei uns spürbar. Engpässe treten unter anderem bei erhöhtem Wasserbedarf in der Land- und Forstwirtschaft, der öffentlichen Wasserversorgung und des Naturraumes auf. Im kommunalen Wassermanagement ist die frühzeitige Entwicklung von Handlungsoptionen und Maßnahmen erforderlich, um den künftigen Herausforderungen zu bestehen.

Mit der Zisternensatzung für die Gemeinde Brensbach als Ortsrecht, wird eine rechtsverbindliche Festsetzung für einen sparsamen Umgang mit Wasser und dem Grundwasserschutz geschaffen.

Das Wasserhaushaltsgesetz legt grundsätzlich fest, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert werden soll (§ 55 Abs. 2 WHG). Im hessischen Wassergesetz wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit Wasser zu etablieren und entsprechende Satzungsregelungen zu treffen (§ 36, 37 HWG). Eine Muster-Zisternensatzung wurde vom Umweltministerium im Rahmen des Maßnahmenplans Trockenheit und Dürre veröffentlicht und soll als Grundlage dienen.

Ergänzend zu den Beratungen der Zisternensatzung sollen auch weitere Maßnahmen, für eine an einem natürlichen Wasserhaushalt orientierte Bewirtschaftung des Niederschlagswassers, erörtert werden. Dazu gehört beispielsweise die Anpassung des kommunalen Wassermanagements hinsichtlich der Optimierung der Kläranlage sowie die Entwicklung eines kommunalen Wasserkonzepts.

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Antrag zur Stärkung des Kulturamts

Brensbach zeichnet sich durch vielfältige kulturelle Angebote in allen Ortsteilen aus, die auch das Miteinander in unserer Gemeinde prägen und Brensbach für alle Generationen lebenswert macht. Aus Sicht der SPD-Fraktion gehört es zu den wesentlichen Aufgaben der gemeindlichen Gremien sowie der Verwaltung, das bürgerschaftliche Engagement von Vereinen, Initiativen und ehrenamtlich tätigen Personen zu fördern.
Die SPD-Fraktion beantragt daher, die Kulturamtsstelle als etablierte Größe anzuerkennen und sie im Umfang einer halben, unbefristeten Stelle im Stellenplan aufzunehmen.

Nach schwierigen Coronajahren zeigte Brensbach sein Potenzial im Rahmen der 800-Jahr-Feierlichkeiten und vielen weiteren Veranstaltungen und Festen in allen Ortsteilen. Das Kulturamt war maßgeblich an der Vorbereitung sehr vieler Aktivitäten beteiligt. Dabei haben sich neben einmaligen Veranstaltungen auch wiederkehrende Feste etabliert. Ein weiteres Beispiel, das vom Kulturamt unterstützt wurde, ist die Umsetzung der Initiativen der Projektgruppe Wanderwege mit ihren nachhaltigen Projekten.

Nicht nur für die Umsetzung der 800-Jahr-Feierlichkeiten wurde das Kulturamt mit einer befristeten, halben Stelle besetzt. Denn gerade im vergangenen Jahr wurde offensichtlich, dass diese Stelle notwendig ist, um die kulturelle Entwicklung unserer Gemeinde zu fördern und zu unterstützen. Diese Stelle soll nun auf Antrag der UWG-Fraktion gestrichen werden.

Diesen Bestrebungen erteilt die SPD-Fraktion eine klare Absage. Denn die Einrichtung dieser Stelle ist ein notwendiger und sinnvoller Einsatz von Mitteln, um dem kulturellen Leben in unserer Gemeinde gerecht zu werden und das bürgerschaftliche Engagement zu konsolidieren und weiterhin zu fördern. Es ist daher an der Zeit und dringend geboten, diese Stelle zu entfristen und als permanente Größe im Stellenplan aufzunehmen.

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Wir packen an, für unsere Gemeinde.