Antrag zur Verbesserung des kommunalen Wassermanagements – Einführung einer Zisternensatzung

Eine der wichtigsten Aufgaben des kommunalen Wassermanagements ist die sichere Trinkwasserversorgung, wovon in Hessen 95 Prozent aus Grundwasser gewonnen werden.

Komponenten des natürlichen Wasserhaushaltes und zugleich Einflussgrößen sind der Niederschlag, die Verdunstung und der Abfluss. Auftretende Niederschlagsdefizite, hervorgerufen durch erhöhte Verdunstung, Trockenperioden und verringerte Niederschlagsmengen, wirken sich negativ auf die Grundwasserneubildung aus und machen die Folgen des Klimawandels auch bei uns spürbar. Engpässe treten unter anderem bei erhöhtem Wasserbedarf in der Land- und Forstwirtschaft, der öffentlichen Wasserversorgung und des Naturraumes auf. Im kommunalen Wassermanagement ist die frühzeitige Entwicklung von Handlungsoptionen und Maßnahmen erforderlich, um den künftigen Herausforderungen zu bestehen.

Mit der Zisternensatzung für die Gemeinde Brensbach als Ortsrecht, wird eine rechtsverbindliche Festsetzung für einen sparsamen Umgang mit Wasser und dem Grundwasserschutz geschaffen.

Das Wasserhaushaltsgesetz legt grundsätzlich fest, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert werden soll (8 55 Abs. 2 WHG). Im hessischen Wassergesetz wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit Wasser zu etablieren und entsprechende Satzungsregelungen zu treffen (8 36, 37 HWG). Eine Muster Zisternensatzung wurde vom Umweltministerium im Rahmen des Maßnahmenplans Trockenheit und Dürre veröffentlicht und soll als Grundlage dienen.

Ergänzend zu den Beratungen der Zisternensatzung sollen auch weitere Maßnahmen, für eine an einem natürlichen Wasserhaushalt orientierte Bewirtschaftung des Niederschlagswassers, erörtert werden. Dazu gehört beispielsweise die Anpassung des kommunalen Wassermanagements hinsichtlich der Optimierung der Kläranlage sowie die Entwicklung eines kommunalen Wasserkonzepts.

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