Friedhofsgebühren – Teure letzte Ruhe?

Kann ich meine eigene Beerdigung eigentlich noch bezahlen? Diese Sorge beschäftigt viele Einwohnerinnen und Einwohner nach Diskussionen über die Einführung von höheren Friedhofsgebühren.

Um es vorwegzunehmen: Beerdigungen bleiben auch in Zukunft würdevoll und für jeden bezahlbar. Dafür hat sich die Brensbacher SPD-Fraktion eingesetzt. Natürlich muss die Gemeinde Brensbach die Begräbniskosten und die Kosten für die Pflege der Friedhöfe weiterberechnen. Genauso wie der Bestatter, der Steinmetz oder die Tageszeitung die erbrachten Dienstleistungen in Rechnung stellt, die im Zusammenhang mit einem Trauerfall entstehen.

Und natürlich müssen die Friedhofsgebühren von Zeit zu Zeit angehoben werden, um der allgemeinen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen. Auf Druck der Kommunalaufsicht musste nun sogar eine deutliche Anpassung vorgenommen werden. Allerdings konnten die Gebühren aufgrund eines von der SPD-Fraktion erarbeiteten Modells begrenzt werden, sodass die Bestattung für jeden erschwinglich bleibt.

Bestattungskosten setzen sich aus mehreren Einzelposten zusammen. Die Gebühren der Gemeinde Brensbach enthalten alle Kosten und sind mit den Bestattungsgebühren anderer Kommunen daher nur unter der Voraussetzung vergleichbar, dass dort ebenfalls alle Kosten eingerechnet werden.

In die Berechnung der Gebühren fließen als Einzelposten die Grabherstellungskosten, die Kosten für die Benutzung und Reinigung der Trauerhalle sowie die Gebühren für die 20- oder 30-jährige Nutzung der Grabstätte ein. Die Grabherstellungskosten variieren je nach Bestattungsart und setzen sich z.B. entweder aus den Kosten für Erdarbeiten oder der Einrichtung der Urnennische sowie den anteiligen Kosten für die Beschaffung der Urnenwand zusammen. Die Nutzungsgebühr beträgt pro Ruhestätte bei einer 30-jährigen Nutzung 750 Euro, was einem jährlichen Betrag von 25 Euro entspricht.

Als weiterer Einzelposten kommt ab 2013 die Friedhofspflegegebühr in Höhe von jährlich 12,50 Euro hinzu, die für alle Grabstätten erhoben wird. Die Neueinführung dieser Gebühr ist der Gemeindevertretung nicht leichtgefallen, jedoch werden damit die Kosten für die Friedhofpflege gerecht auf alle Beteiligte umgelegt und mindern somit die Bestattungskosten für den Einzelnen.

Mit der Neufassung der Friedhofssatzung und der Neuordnung der Friedhofsgebühren, die auf dem von der SPD-Fraktion erarbeiteten Modell beruhen, kann die Gemeinde Brensbach nun ein breites Spektrum an zeitgemäßen Bestattungsformen anbieten.

Über die vielfältigen Bestattungsarten sowie die differenzierten Gebühren erteilt die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft.

Foto: Lupo / pixelio

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