Hat die Mindestlohndebatte auch für Brensbach Relevanz?

Die Debatte um den Mindestlohn erregt zurzeit die Gemüter nicht nur im Odenwaldkreis. Obwohl dieser Kreis ländlich geprägt ist, stellen Arbeitnehmer doch einen vergleichsweise hohen Anteil der Erwerbstätigen. Durch die in den letzten Jahren sinkenden Reallöhne und teilweise auch Lohnkürzungen vergrößert sich ständig die Zahl der Niedriglohnempfänger.
Es kommt dabei auch im Odenwald vor, dass Löhne bezahlt werden, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreichen: Das Einkommen solcher betroffener Familien liegt dabei unter den so genannten „Hartz IV (ALG 2)“-Sätzen. Daher ist gerade im Odenwaldkreis der Mindestlohn ein Thema.

Von den Befürwortern werden vor allem die folgenden Gründe in den Vordergrund gestellt:
Mindestlöhne sind ein Gebot der Gerechtigkeit. Wer den ganzen Tag arbeitet, muss sich und seine Familie von dem erarbeiteten Lohn auch ernähren können. In der Landesverfassung von NRW heißt es z.B.: „Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken.”

Mindestlöhne sind ein Gebot der Würde der Arbeit. Harte Arbeit muss gerecht entlohnt werden.
Mindestlöhne sind ein Gebot der ökonomischen Vernunft. Lohndrückerei schwächt die Kaufkraft der Menschen und gefährdet damit die gute Konjunktur.
Mindestlöhne sind ein Gebot des fairen Wettbewerbs. Wettbewerb soll über Produktivität und Qualität der Leistung, nicht über Lohndumping stattfinden.

Die Gegner eines Mindestlohns hingegen befürchten einen Arbeitsplatzverlust im Niedriglohnsektor. Die Folgen des geringen Lohns für die Betroffenen seien nicht so dramatisch, da die Differenz zu den ALG 2-Sätzen vom Staat ausgeglichen würde. Dies ist aber genau der Punkt: Unternehmen rechnen mittlerweile mit diesen staatlichen Subventionen. Diese Subventionen setzen andere Unternehmen unter Druck, ebenfalls die Lohnkosten für ihre Mitarbeiter zu drücken. Letztendlich könnten durch diese Subventionen sogar reguläre Arbeitsplätze vernichtet werden.

Mit ihren Stundenlöhnen stocken bundesweit nahezu eine Million Menschen, darunter 400.000 Vollzeitbeschäftigte, ihre Niedriglohn-Einkünfte auf ALG II-Niveau auf. Die wachsende Zahl der Aufstocker führe – so eine Mitteilung des Odenwaldkreises – zu einer Belastung des Kreishaushaltes und zu wachsenden kommunalen Ausgaben.

Dies betrifft dann wiederum den Haushalt Brensbachs, der den Kreishaushalt mitfinanziert.

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