Bürgerinnen und Bürger fragen – Ortsgericht

Ein Bürger aus Wersau fragt: Ich habe an einem Haus das Schild „Ortsgericht” gesehen. Was ist ein Ortsgericht?

Antwort:
Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Im Odenwaldkreis unterstehen sie dem zuständigen Amtsgericht Michelstadt. Sie führen ein eigenes Dienstsiegel. Die ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder des Ortsgerichts sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Brensbach hat drei Ortsgerichte mit festen Ortszuständigkeiten. Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Amtsgericht für zehn Jahre ernannt. Jede Handlung des Ortsgerichts wird in einem Tagebuch festgehalten.
Die folgenden Aufgaben des Ortsgerichts sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallsanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichts bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen

Die Besonderheit für Beglaubigungen durch ein Ortsgericht besteht darin, dass es eine juristisch sehr hoch stehende “öffentliche Beglaubigung” ist: Diese ist z.B. bei Erbausschlagungen oder Eintragungen ins Grundbuch erforderlich. Wenn jemand ein Ortsgericht in Anspruch nehmen möchte, dann sollte ein Termin vereinbart werden. Die Gebühren für das Ortsgericht sind verhältnismäßig gering. Eine Unterschriftsbeglaubigung zum Beispiel kostet fünf Euro.

Ortsgericht Brensbach I, (Brensbach, Höllerbach und Wallbach)
Ortsgerichtsvorsteher: Hans-Georg Stosiek
Stellvertreter: Helmut Finger

Ortsgericht Brensbach II, (Wersau)
Ortsgerichtsvorsteher: Ludwig Maser
Stellvertreter: Wilhelm Weidmann

Ortsgericht Brensbach III, (Nieder-Kainsbach, Affhöllerbach und Stierbach)
Ortsgerichtsvorsteher: Reiner Müller
Stellvertreterin: Birgit Hettich

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