Heidelberger Straße 21 soll der Begegnung dienen

Wir favorisieren den Neubau eines modernen, barrierefreien Gebäudes, das sich harmonisch in das Ortsbild einfügt.

Die gemeindeeigene Immobilie Heidelberger Straße 21 ist als Ort der Begegnung vorgesehen. Das beschloss die Gemeindevertretung bereits im Januar 2018. Ein Gutachten ergab nun, dass die Sanierung des alten Hauses unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde, so dass nur der Abriss bleibt.

Ein Nutzungskonzept für die dann freiwerdende Fläche gibt es noch nicht. Jedoch favorisiert die SPD an dieser Stelle den Neubau eines modernen, barrierefreien Gebäudes, das sich harmonisch in das Ortsbild einfügt und das für die Jugend und andere Gruppen zu einer Begegnungsstätte werden kann.

Für die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts schlägt die SPD daher vor, eine Planungsgruppe ins Leben zu rufen. Anwohner, Jugendliche, Jugendpfleger, Vertreter der älteren Generation sowie ortsansässige Vereine und Initiativen, und selbstverständlich auch Einwohner, die sich einbringen wollen, könnten dort mitarbeiten und damit Einfluss auf die Baumaßnahme und die zukünftige Nutzung nehmen.

Sozialverbände könnten in dem neuen Gebäude zum Beispiel Sozial- oder Seniorenberatungen durchführen. Im Gespräch mit dem Jugendpfleger der Gemeinde und einigen Besuchern des Brensbacher Jugendtreffs erfuhr die SPD-Fraktion zudem, dass der alte Jugendtreff im Keller der Grundschule mittlerweile aus der Zeit gefallen ist und nur noch begrenzte Zeit nutzbar sein wird. Inzwischen geänderte und nur schwer zu erfüllende gesetzliche Auflagen, die dürftige Ausstattung der engen Kellerräume und vor allem die fehlende Barrierefreiheit stellen die weitere Nutzung in Frage. Ein Teil des neuen Gebäudes könnte daher als Treffpunkt für Jugendliche dienen.

Mit einem solchen, umfassenden Nutzungskonzept, das von allen Generation und allen sozialen Schichten getragen wird, wären verschiedende Fördermöglichkeiten – unter anderem auch auf europäischer Ebene – denkbar, wodurch sich die finanzielle Belastung der Gemeinde für das Bauvorhaben auf einen angemessenen Eigenanteil reduzieren ließe.