Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Steinbruchs in Groß-Bieberau

Antrag der SPD-Fraktion der Gemeindevertretung Brensbach zum TOP 2 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 7. August 2008 um 20.00 Uhr,
„Vorhaben der Mitteldeutschen Hartstein Industrie GmbH (MHI) zur Änderung des Steinbruchs in Groß-Bieberau“

Antrag
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach vor, den zur Wahrung des Einspruchtermins durch den Bürgermeister schriftlich vorgebrachten Widerspruch zu befürworten.

Begründung

  1. Gemäß Zeugenaussagen haben die Sprengungen in der Vergangenheit Schäden an diversen Häusern verursacht.
    Entgegen der Aussagen des ehemaligen Geschäftsführers der MHI, wonach eine Verlagerung der Sprengaktivitäten in die Wersau abgewandte Steinbruchrichtung versprochen wurde, soll nun weiterhin mit Ausstrahlung in Richtung Wersau gesprengt werden. Dies bedeutet, dass eine Verbesserung der Situation nicht zu erwarten ist und weitere Schäden vorprogrammiert sind. Unabhängig davon soll eine Verringerung der Lärm- und Schockbelastung angestrebt werden.
  2. Solange keine verlässlichen Dauermessungen über einen längeren Zeitraum erfolgt sind, sind die bisherigen Messergebnisse nicht über Zweifel erhaben.
  3. In der Stellungnahme zum zukünftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Brensbach werden Bedenken gegen Baugebiete in Wersau, welche in Richtung Steinbruch gewandt sind, wegen der Sprengungen der MHI erhoben. Damit wird deutlich gemacht, dass hinsichtlich der Weiterentwicklung des Ortsteils Wersau Einschränkungen für den Bürger und die Gemeinde in Kauf genommen werden müssen.
  4. Steine, die durch Sprengungen bis in das Waldgebiet Gemmertsberg und die darunter befindlichen Fischteiche geschleudert wurden, stellen eine Gefährdung für Wanderer und Radfahrer auf den dort befindlichen Feldwegen dar. Zum Schutz sind hier zusätzliche Auflagen vorzusehen, die jegliche Gefahren ausschließen.
  5. Hinsichtlich evtl. Schadensmeldungen sollte eine sog. Hotline eingerichtet werden, damit die Bürger jederzeit Informationen erhalten können und evtl. Beschwerden vorbringen.
  6. Zur Regulierung von Streitigkeiten sollte ein unabhängiges Schiedsverfahren vorgesehen werden.

Brensbach, den 5. August 2008
Maria Triesethau, Fraktionsvorsitzende

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