Kommt ein gemeinsames Gewerbegebiet mit Fränkisch-Crumbach?
Die südhessischen Gemeinden – darunter auch Brensbach und Fränkisch-Crumbach – sind zurzeit dabei, einen perspektivisch ausgelegten Flächennutzungsplan für die Zukunft zu erarbeiten. Für die Erweiterung der Wohnbauflächen, Mischgebietsflächen und Gewerbegebietsflächen sieht die übergeordnete Regionalplanung für die Gemeinden des oberen Gesprenztales nur ein begrenztes Flächenkontingent vor.
Dies führt dazu, dass das in Fränkisch-Crumbach vorgesehene Gewerbegebiet auf Grund seiner exponierten Hanglage nach Auffassung der Oberen Naturschutzbehörde nicht genehmigungsfähig ist und an den Ufern der Gersprenz keine neuen Bauten mehr genehmigt werden können.
Brensbach könnte eine Gewerbefläche parallel zur alten B 38 bis hin zur Zufahrt Schlachthof ausweisen. Dies wird für die Regionalplanung jedoch für Brensbach allein als flächenmäßig zu groß angesehen. Damit jedoch auch in unserer Region Gewerbe angesiedelt und Arbeitsplätze geschaffen werden können, ist in Absprache mit dem Regierungspräsidium die Möglichkeit gegeben, ein interkommunales Gewerbegebiet – das heißt, ein Gewerbegebiet für zwei Gemeinden – auf der vorgenannten Fläche auszuweisen.
Die kommunalen Gremien der beiden Gemeinden sind zurzeit dabei, diesen Gedanken zu konkretisieren, um über kurz oder lang entsprechende Vereinbarungen treffen zu können. Dabei geht es natürlich auch um die Verteilung von Kosten und Gewerbesteuereinnahmen.