Die SPD-Fraktion sprach sich am 7. Juli 2021 dafür aus, dass die Gemeinde Brensbach beim Verwaltungsgericht Darmstadt Klage erhebt gegen das Land Hessen (vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt). Dabei geht es um den Genehmigungsbescheid nach §4 BImSchG für die Errichtung des Lagers für pumpfähige Emulsionssprengstoffe im Steinbruch der Firma Röhrig nahe Affhöllerbach durch die Firma SSE (Société Suisse des Explosifs) Deutschland vom 17. Mai 2021.
Ohne noch einmal alle Argumente der SPD-Fraktion gegen den Standort Brensbach/Affhöllerbach aufzugreifen, weisen wir auf wesentliche Punkte hin, die gegen diesen Standort sprechen:
Zum einen entsteht durch die Einfahrt zum Sprengstofflager an der Kreisstraße 88 eine unübersichtliche Lage für den Gegenverkehr. Die Zufahrt zum Steinbruch erfolgt von Brensbach kommend über eine winklige Kehre, ist nur einspurig befahrbar und unbefestigt. Im Falle eines Brandes ist dieser Waldweg die einzige Zufahrt zu der Anlage der Silos und der Nebengebäude, die von der Feuerwehr mit Löschzügen angefahren werden müssten. Obwohl die Gemeinde Brensbach diese Verkehrslage als wesentliches Argument angeführt hat, wurde darauf im Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums nicht Bezug genommen.
Weiter entsteht durch die Zu- und Abfahrt zum Lager nahe Affhöllerbach ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch schwere Fahrzeuge über den Kreisverkehr in Brensbach und durch die Karl-Schäfer-Straße. Die Anwohner der Karl-Schäfer-Straße leiden schon jetzt unter dem Lärm und den Abgasen des Durchgangsverkehrs. Eine zusätzliche Belastung durch die Zu- und Ablieferung durch schwere Laster wollen wir den Anwohnern nicht zumuten.
Aufgrund der Nähe zur nächsten Wohnbebauung in Affhöllerbach wurde das Zugeständnis gemacht, die Lagermenge von 96 Tonnen auf 38 Tonnen zu reduzieren. Trotzdem sollen Silos aufgestellt werden, die eine Menge von 96 Tonnen fassen. Die SSE Deutschland teilte dem Regierungspräsidium Darmstadt in einer Mail vom 18. Juli 2019 mit, dass zwar nun weniger Menge (also 38 Tonnen) eingebracht werden soll, jedoch „perspektivisch bei einer notwendigen Änderungsanzeige bei Einholung eines BAM-Gutachtens (Bundesamt für Materialforschung und -prüfung) zu einem späteren Zeitpunkt die Mengen noch angehoben werden können.“ (Auszug aus dem Schreiben). Wir befürchten, dass die Grenzmengen zukünftig nicht eingehalten werden.
Die Absicherung gegen Unbefugte erfolgt durch einen „mind. 2m hohen Stabgitterzaun und Bewegungsmelder mit Beleuchtungsfunktion“. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei „Ammoniumnitrat bzw. Ammoniumnitratemulsion um ein vergleichbares Gefährdungspotential handelt wie bei endverarbeiteten Stoffen“ (beides Auszüge aus dem Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt) erscheint uns diese Absicherung nicht sicher genug.
Das geplante Lager für Sprengstoffe im Steinbruch der Firma Röhrig liegt in einem Natur- und Erholungsgebiet der Gemeinde Brensbach. Unweit des Lagers plant ein Unternehmer ein Kinder- und Jugendhostel. Die Gemeinde Brensbach unterstützt dieses Projekt und den Tourismus in der Gegend durch die Ausgestaltung von Wanderwegen und Ruheplätzen. Sollte dieses Projekt in Affhöllerbach durch das Projekt der SSE scheitern, wäre Brensbach mit seinen Bürgerinnen und Bürgern der alleinige Verlierer. Umso mehr, als Brensbach keinerlei Vorteil wirtschaftlicher oder finanzieller Art durch das Sprengstofflager hätte.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund, der die Gemeinde Brensbach bei einer Klage vertreten würde, teilte am 21. Juni 2021 mit, dass die Gemeinde Brensbach voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Es sei denn, dass die „Festsetzungen des Flächennutzungsplanes dahingehend ausgelegt werden können, dass die geplanten Silos sowie die Nebenanlagen nicht auf einer Fläche für Ausgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen zulässig sind“ (Auszug aus dem Schreiben).
Diese Chance auf Erfolg wollen wir als SPD-Fraktion nicht von vornherein ausschließen. Wir denken, dass wir es den Bürgern von Affhöllerbach und allen Bürgern von Brensbach schuldig sind, Klage zu erheben. Auch wenn dadurch Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von max. 10.000 Euro entstehen können. Das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger ist uns das wert.