Energie-Zukunft findet in Brensbach statt

Brensbach führend bei regenerativen Energien
Der Odenwald ist reich an regenerativen Energiequellen: Wälder und Felder liefern Holz und Biomasse. Hessens größte Biogasanlage spielt hierbei eine Vorreiterrolle: Landwirte, Obst- und Gemüseanbauer, Molkereien und Zuckerrübenfabriken sowie der örtliche Schlachthof liefern den Rohstoff aus der Region. Im Vergleich zur Windenergie kann eine Biogasanlage kontinuierlich Strom erzeugen und ist nicht von äußeren Wetterbedingungen abhängig. Aber nicht nur hinsichtlich Biogas ist Brensbach führend: Demnächst wird auch Chinaschilf in Brensbach angebaut. Dank innovativer heimischer Firmen und Investoren wird Brensbach eine zukunftsweisende Kompetenzregion. Deshalb bemühte sich die Gemeinde erfolgreich um eine unbürokratische Zusammenarbeit mit den Landwirten und den Firmen.
Es wäre sehr begrüßenswert, wenn Planungen realisiert würden, eine wissenschaftliche universitäre Forschungsaußenstelle in Brensbach errichtet würde. Diese könnte hier in in der Odenwaldgemeinde Brensbach Theorie und Praxis vergleichen und die Technologie voranbringen.

Neues Unternehmen in Brensbach angesiedelt
Ein neues Unternehmen, die Biowert Industrie GmbH, hat in Brensbach ca. 2,9 Mio. Euro in die weltweit erste Produktionsanlage für Grasveredlung investiert. Der Standort neben der Biogasanlage war bewusst gewählt worden, da von dort die erforderliche Prozesswärme direkt bezogen werden kann. Am 1. Juni 2007 hat dieses Unternehmen die erste Grasveredelungsanlage der Welt eröffnet.
Rohstoff für die Produktion ist im Wesentlichen von den Landwirten geliefertes Wiesengras, das in Silos haltbar gemacht wird. Durch spezielles Pressen und Trocknungsverfahren werden die folgenden Endprodukte hergestellt:

  • Dämmstoffe zur Reduzierung von Energieverlusten im Hausbau
  • Proteine für die Aromenindustrie
  • Verbundstoffe aus Polypropylen für die Herstellung von Spritzgussprodukten
  • Grasgülle für den Betrieb der angegliederten Biogas-Anlage

Bürgerinnen und Bürger fragen – Ortsgericht

Ein Bürger aus Wersau fragt: Ich habe an einem Haus das Schild „Ortsgericht” gesehen. Was ist ein Ortsgericht?

Antwort:
Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Im Odenwaldkreis unterstehen sie dem zuständigen Amtsgericht Michelstadt. Sie führen ein eigenes Dienstsiegel. Die ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder des Ortsgerichts sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Brensbach hat drei Ortsgerichte mit festen Ortszuständigkeiten. Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Amtsgericht für zehn Jahre ernannt. Jede Handlung des Ortsgerichts wird in einem Tagebuch festgehalten.
Die folgenden Aufgaben des Ortsgerichts sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallsanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichts bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen

Die Besonderheit für Beglaubigungen durch ein Ortsgericht besteht darin, dass es eine juristisch sehr hoch stehende “öffentliche Beglaubigung” ist: Diese ist z.B. bei Erbausschlagungen oder Eintragungen ins Grundbuch erforderlich. Wenn jemand ein Ortsgericht in Anspruch nehmen möchte, dann sollte ein Termin vereinbart werden. Die Gebühren für das Ortsgericht sind verhältnismäßig gering. Eine Unterschriftsbeglaubigung zum Beispiel kostet fünf Euro.

Ortsgericht Brensbach I, (Brensbach, Höllerbach und Wallbach)
Ortsgerichtsvorsteher: Hans-Georg Stosiek
Stellvertreter: Helmut Finger

Ortsgericht Brensbach II, (Wersau)
Ortsgerichtsvorsteher: Ludwig Maser
Stellvertreter: Wilhelm Weidmann

Ortsgericht Brensbach III, (Nieder-Kainsbach, Affhöllerbach und Stierbach)
Ortsgerichtsvorsteher: Reiner Müller
Stellvertreterin: Birgit Hettich

Neues für Brensbacher Kindertagesstätten

Beitragsfreies letztes Jahr für Kindertagesstätten in Brensbach

Lange Zeit hatten viele Gemeinden Mühe, für alle Kinder zwischen drei und fünf Jahren Plätze in Kindertagesstätten (Kita) zur Verfügung zu stellen. Damals investierte auch die Gemeinde Brensbach viel Geld in ihre drei Kindertagesstätten in Brensbach, Wersau und Nieder-Kainsbach. Diese Investitionen in die Zukunft unserer Kinder hat sich gelohnt: Konzeption und Ausstattung sind vorbildlich, denn wir wollen die beste Bildung und Chancengleichheit für unsere Kinder.
Damit dies im wichtigsten, dem letzten Kindergartenjahr nicht aus finanziellen Gründen scheitert und soziales Verhalten eingeübt werden kann, hat die Gemeinde Brensbach rückwirkend zum 1. Januar 2007 beschlossen, dass im letzten Kindergartenjahr keine Gebühren erhoben werden.

Betreuung ermöglicht die Vereinbarkeit von Kind und Beruf

In der Zwischenzeit hat sich die Lage jedoch geändert: Die Zahl der Kinder geht kontinuierlich zurück, auch die Situation der Familien ist häufig nicht mehr vergleichbar mit früheren Zeiten: Heute müssen wesentlich mehr Alleinerziehende und Berufstätige ihre Kinder betreuen lassen. Daher wird in Brensbach ein Kindertagesstättenkonzept mit variablen Öffnungszeiten und einem Mittagstisch angeboten. Gleichzeitig werden auch Grundschulkinder betreut. Zurzeit werden die Kindertagesstätten auch „fit gemacht”, um Kinder unter drei Jahren aufnehmen zu können: Damit kann z.B. berufstätigen Frauen geholfen werden. Für diese Erweiterung können mögliche freie Kapazitäten genutzt werden. Diese Kapazitäten errechnen sich nach einem komplizierten Schlüssel. Für alle neuen Aufgaben – wie z.B. die Aufnahme der Kinder unter drei Jahren- muss dann eine neue Betriebserlaubnis eingeholt werden. Bürgermeister Stosiek versucht in Verhandlungen mit Land und Kreis zu erreichen, dass für Brensbach flexible Genehmigungen erteilt werden, damit nicht bei jeder Änderung der Kinderzahlen ein bürokratischer Aufwand betrieben werden muss und eine errechenbare Planung erfolgen kann.
Ebenso wichtig ist die zugesagte finanzielle Hilfe des Landes Hessen.

Ziel 2008 für Brensbacher Kitas mit den Angeboten:
  • Gesetzlich festgelegte Kita-Plätze für alle Kinder über drei Jahre
  • Beibehaltung der Betreuung für die Grundschüler
  • ortsnahe Integrationsmaßnahmen für Kinder mit Behinderungen
  • Aufnahme von Kindern unter drei Jahren, soweit Platzkapazitäten vorhanden sind
  • variable zeitgemäße Öffnungszeiten
  • “Platzsharing” zur besseren Ausnutzung des Platzangebotes.

In einer normalen Kita-Gruppe können 25 Plätze angeboten werden. Ist hierunter z.B. ein behindertes Kind, so reduziert sich die Gruppenstärke auf 20 Plätze mit einem zusätzlichen Personalbedarf von 15 Stunden. Auch bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren reduziert sich die Gruppenstärke auf 20 Kinder, wovon maximal ein Drittel unter drei Jahren alt sein darf. Um hier unbürokratisch handeln zu können, möchte die Gemeinde Brensbach eine flexible Betriebserlaubnis von Land und Kreis erhalten.

Foto: Klicker / pixelio

Bürgerinnen und Bürger fragen – Kanalanschlusskosten

Eine Anliegerin der Heidelberger Straße möchte wissen, warum die Hauseigentümer jetzt die Kosten für den Kanalanschluss vom Bürgersteig bis zum Haus zu zahlen haben. Früher seien die Anschlusskosten bis zum Haus von der Gemeinde übernommen.

Antwort von Bürgermeister Hans-Georg Stosiek:
Die Hausanschlussleitungen für Wasser und Abwasser (von der Sammelleitung bis zur Grundstücksgrenze) sind schon seit eh und je gemäß § 21 der Entwässerungssatzung bzw. § 23 der Wasserversorgungssatzung in der tatsächlich entstandenen Höhe von den Eigentümern zu zahlen. Die Hausanschlussleitungen sind quasi Besitz des jeweiligen Grundstückseigentümers. Die Leitungen in der öffentlichen Fläche werden jedoch aus Verkehrsicherheitsgründen ausschließlich von der Gemeinde oder einem Beauftragten der Gemeinde hergestellt, erneuert, verändert oder beseitigt.

Wir packen an, für unsere Gemeinde.