Alle Beiträge von SpdBrensbach

Demographie zwingt zum Überprüfen des Kindergartenkonzepts

Die demographische Entwicklung insbesondere im ländlichen Bereich erfordert auch bei uns in Brensbach die Überarbeitung des Konzeptes für unsere drei gemeindlichen Kindergärten. Unsere gesetzlich festgelegte Aufgabe ist die Bereitstellung von Plätzen für die vor- und außerschulische Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern. Jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr hat ein Recht auf einen Kindergartenplatz.

Da die SPD Brensbach seit jeher die Kinder in den Mittelpunkt ihrer kommunalpolitischen Überlegungen stellt, geht das Angebot in unserer Gemeinde weit über das gesetzlich geforderte Maß hinaus. So werden heute in unseren Ganztageseinrichtungen Kinder ab 2 Jahren betreut und das Betreuungsangebot der Grundschule wird in unseren Kindertagesstätten durchgeführt. Den Bedürfnissen junger Familien gerecht werdend stellen wir ein flexibles Angebot einschließlich Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung.
Auf die ständige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird zur Qualitätssicherung besonderen Wert gelegt. Da sich aufgrund der demografischen Entwicklung die Kinderzahl in Brensbach und Wersau fast halbiert hat, ist unbedingt eine Anpassung erforderlich.

Da die gute und den Ansprüchen der Familien gerecht werdende Qualität in den Kindertagesstätten für die SPD auch bei extremen wirtschaftlichen Zwängen hohe Priorität hat, ist es unser Ziel einerseits konsequent zu sparen und andererseits die Qualität zu erhalten und wenn möglich auszubauen.

Foto: Klicker / pixelio

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – was geht das mich an?

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat dieses Thema bei einer Veranstaltung in Michelstadt am 9. September einem großen Publikum anschaulich erläutert. Schnell wurde deutlich: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehen uns alle an. Es sind zwei Bereiche, die hier angesprochen werden.

Vorsorgevollmacht:
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Dann ergeben sich folgende Fragen: Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Wer kümmert sich um meine Behörden- und Versicherungsangelegenheiten, um meine laufenden Verträge (Miete, Telefon usw.)? Natürlich werden uns die Angehörigen – hoffentlich – beistehen. Wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, können Angehörige den Betroffenen nicht gesetzlich vertreten. Dies ist nur möglich, wenn entweder eine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorliegt oder wenn ein Betreuer gerichtlich bestellt wurde. Daher empfiehlt sich eine Vollmacht zur Vorsorge, die dem Bevollmächtigten unter Umständen weitreichende Befugnisse einräumt. Die wichtigste Voraussetzung ist das Vertrauen, das der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten gegenüber haben muss. Dies wird in der Regel ein Angehöriger oder eine sonst nahestehende Person sein. Die Vollmacht muss schriftlich erfolgen und gilt bis auf Widerruf. Beispiele, Erläuterungen und entsprechende Formulare gibt es in einer Broschüre, die das Bundesministerium der Justiz aktuell veröffentlicht hat.

Der zweite Bereich ist die Patientenverfügung:
Hier wird festgelegt, was medizinisch unternommen werden soll, wenn der Betroffene entscheidungsunfähig ist. Es wird schriftlich im Voraus festgelegt, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Es ist wichtig, dass dieser Wille von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der den Betroffenen vertritt, wenn dieser nicht mehr selbst sprechen kann. Daher muss dies eine Person sein, der man vertraut und die dazu ausdrücklich bevollmächtigt wurde. Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen enthalten sind, sind sie verbindlich. Die Ärztin oder der Arzt muss eine derartige Patientenverfügung beachten. Die Missachtung kann als Körperverletzung strafbar sein. Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass insbesondere Ärzte, Bevollmächtigte oder Betreuer möglichst schnell und unkompliziert Kenntnis vom Hinterlegungsort einer Patientenverfügung erlangen können. Dazu kann es sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Auch hier sind Beispiele, Erläuterungen und entsprechende Formulierungen in einer Broschüre zusammengefasst, die das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht hat.

Beide Broschüren können vom Bundesministerium der Justiz, Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 11015 Berlin bezogen werden.

Foto: Bernd Kasper / pixelio

Kurznachrichten

Brensbach
Die SPD Brensbach hat sich mit der Verkehrssituation beschäftigt und ist der Meinung, dass die Parksituation in der Darmstädter Straße zugunsten der Geschäftsleute verbessert werden muss. Auch den Bürgerbeschwerden in den 30-Kilometer-Zonen in Bezug auf zu hohe Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer und falsches Parken wird nachgegangen. Als erste Maßnahme soll eine Geschwindigkeitsmesstafel angebracht werden.

Brensbach und Wersau
Im Zusammenhang mit den Kabelverlegungen in Brensbach und Wersau werden gleichzeitig Leerrohre für eine spätere Breitbandverkabelung gelegt.

Wersau
Die Anliegerbeschwerden zu den Sprengungen der OHI im Steinbruch Groß-Bieberau werden in der Gemeinde sehr ernst genommen, mit dem Betreiber der Anlage diskutiert und die Sprengauswirkungen von einem Fachingenieur detailliert erläutert. Es wurde festgelegt, eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Empfindungen der Sprengungen durchzuführen. Inzwischen liegen etliche Beschwerdebögen vor. In einem Lageplan wurden die Auswirkungen kartiert, so dass der Schwerpunktbereich der Erschütterungen abzulesen ist. Neuen Beschwerden bezüglich der durch die Sprengungen verursachten Feinstaubbelastungen wird ebenfalls ernsthaft nachgegangen. Auch hier gilt es, diese Probleme im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger zu lösen.

Mittel des Konjunkturprogramms sinnvoll nutzen

Zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Bund auf der Grundlage des Zukunftsinvestitionsgesetzes insgesamt 50 Milliarden Euro und das Land Hessen durch das Sonderinvestitionsgesetz 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt.

Die Gemeinde Brensbach wurde aufgrund ihrer Einwohnerzahl mit rund 495.000 Euro bedacht. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit werden entsprechende Maßnahmen, wie z. B. Dämm- und Isoliermaßnahmen, Verbesserung der Heizanlagen in der Kindertagesstätte und der Kulturhalle Brensbach, im Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus Höllerbach sowie am Vereinsheim der SG Nieder-Kainsbach/Affhöllerbach e.V., vorgenommen.

Diese Maßnahmen entlasten zum einen unsere Nachkommen und zum anderen durch die deutliche Reduzierung des CO²-Ausstoßes unsere Umwelt. Durch die im Zusammenhang mit den Programmen gelockerten Vergaberichtlinien ist es möglich, diese Maßnahmen kurzfristig zu realisieren, wobei ausschließlich örtliche oder regionale Gewerbetreibende berücksichtigt werden.

Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio