Der Wald ist der Bauern Halt – und der einer Gemeinde auch

Auf Wunsch der Gemeindevertretung gestaltete Förster Edmund Bachmann einen ca. dreistündigen Waldrundgang zu aktuellen Themen wie Klimawandel, Ökologie und Ökonomie in der Waldbewirtschaftung, Nachhaltigkeit.

Mit der ihm eigenen Begeisterung für die heimische Fauna und Flora und mit dem gewohnten Fachwissen, zeigte Herr Bachmann auf, wie wichtig ein intakter Wald für eine Gemeinde und damit für alle Bürger und Bürgerinnen ist.
Alle Fragen der teilnehmenden Gemeindevertreter wurden von Herrn Bachmann und seinem Praktikanten kompetent beantwortet und man war sich am Ende des Rundgangs einig, dass eine Wiederholung in einem anderem Gebiet unseres Gemeindewaldes und mit etwas anderen Schwerpunkten unbedingt anzustreben ist.

An dieser Stelle nochmals einen herzlichen Dank an Förster Bachmann für seine interessanten Ausführungen.

SPD für längere Öffnungszeiten in der Kindertagesstätte Brensbach

Die SPD Brensbach setzt sich dafür ein, dass durch flexiblere Arbeitszeiten der Erzieherinnen und durch die Beibehaltung der Schulkinderbetreuung in den Kindertagesstätten die Öffnungszeiten im Kindergarten Brensbach nach den Sommerferien auf mindestens 16 Uhr, eventuell sogar bis 17 Uhr, ausgedehnt werden.

Die Möglichkeit der Öffnungszeitenverlängerung wird zusätzlich durch die sinkende Zahl der Kinder in den Kindertagesstätten begünstigt. Wir wollen dadurch die Kindergärten noch attraktiver machen und den Wünschen und Bedürfnissen junger Familien Rechnung tragen.

Foto: Klicker / pixelio

Bericht zur Mitgliederversammlung

Die Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2009 war mit 31 Personen gut besucht. Die Tagungsordnungspunkte konnten zügig abgearbeitet werden und nach dem stillen Gedenken an die verstorbenen Mitglieder wurde die vorgeschlagene Satzungsänderung zur Erhöhung der Beisitzer von drei auf fünf Personen einstimmig beschlossen. Somit wurde die Möglichkeit geschaffen, weitere Meinungen in die Diskussionen einfließen zu lassen und auch den jungen SPD-Mitgliedern, die neu eingetreten sind, die Möglichkeit zu geben, sich aktiv in die Vorstandsarbeit einzubringen. Nach den Berichten des Ortsvereinsvorsitzenden Klaus-Dieter Schmidt, der Rechnerin Sonja Maurer und der Kassenprüfer Bernd Hübner und Gerhard Bauer wurde der Vorstand einstimmig entlastet.
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Demographie zwingt zum Überprüfen des Kindergartenkonzepts

Die demographische Entwicklung insbesondere im ländlichen Bereich erfordert auch bei uns in Brensbach die Überarbeitung des Konzeptes für unsere drei gemeindlichen Kindergärten. Unsere gesetzlich festgelegte Aufgabe ist die Bereitstellung von Plätzen für die vor- und außerschulische Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern. Jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr hat ein Recht auf einen Kindergartenplatz.

Da die SPD Brensbach seit jeher die Kinder in den Mittelpunkt ihrer kommunalpolitischen Überlegungen stellt, geht das Angebot in unserer Gemeinde weit über das gesetzlich geforderte Maß hinaus. So werden heute in unseren Ganztageseinrichtungen Kinder ab 2 Jahren betreut und das Betreuungsangebot der Grundschule wird in unseren Kindertagesstätten durchgeführt. Den Bedürfnissen junger Familien gerecht werdend stellen wir ein flexibles Angebot einschließlich Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung.
Auf die ständige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird zur Qualitätssicherung besonderen Wert gelegt. Da sich aufgrund der demografischen Entwicklung die Kinderzahl in Brensbach und Wersau fast halbiert hat, ist unbedingt eine Anpassung erforderlich.

Da die gute und den Ansprüchen der Familien gerecht werdende Qualität in den Kindertagesstätten für die SPD auch bei extremen wirtschaftlichen Zwängen hohe Priorität hat, ist es unser Ziel einerseits konsequent zu sparen und andererseits die Qualität zu erhalten und wenn möglich auszubauen.

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – was geht das mich an?

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat dieses Thema bei einer Veranstaltung in Michelstadt am 9. September einem großen Publikum anschaulich erläutert. Schnell wurde deutlich: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehen uns alle an. Es sind zwei Bereiche, die hier angesprochen werden.

Vorsorgevollmacht:
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Dann ergeben sich folgende Fragen: Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Wer kümmert sich um meine Behörden- und Versicherungsangelegenheiten, um meine laufenden Verträge (Miete, Telefon usw.)? Natürlich werden uns die Angehörigen – hoffentlich – beistehen. Wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, können Angehörige den Betroffenen nicht gesetzlich vertreten. Dies ist nur möglich, wenn entweder eine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorliegt oder wenn ein Betreuer gerichtlich bestellt wurde. Daher empfiehlt sich eine Vollmacht zur Vorsorge, die dem Bevollmächtigten unter Umständen weitreichende Befugnisse einräumt. Die wichtigste Voraussetzung ist das Vertrauen, das der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten gegenüber haben muss. Dies wird in der Regel ein Angehöriger oder eine sonst nahestehende Person sein. Die Vollmacht muss schriftlich erfolgen und gilt bis auf Widerruf. Beispiele, Erläuterungen und entsprechende Formulare gibt es in einer Broschüre, die das Bundesministerium der Justiz aktuell veröffentlicht hat.

Der zweite Bereich ist die Patientenverfügung:
Hier wird festgelegt, was medizinisch unternommen werden soll, wenn der Betroffene entscheidungsunfähig ist. Es wird schriftlich im Voraus festgelegt, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Es ist wichtig, dass dieser Wille von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der den Betroffenen vertritt, wenn dieser nicht mehr selbst sprechen kann. Daher muss dies eine Person sein, der man vertraut und die dazu ausdrücklich bevollmächtigt wurde. Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen enthalten sind, sind sie verbindlich. Die Ärztin oder der Arzt muss eine derartige Patientenverfügung beachten. Die Missachtung kann als Körperverletzung strafbar sein. Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass insbesondere Ärzte, Bevollmächtigte oder Betreuer möglichst schnell und unkompliziert Kenntnis vom Hinterlegungsort einer Patientenverfügung erlangen können. Dazu kann es sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Auch hier sind Beispiele, Erläuterungen und entsprechende Formulierungen in einer Broschüre zusammengefasst, die das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht hat.

Beide Broschüren können vom Bundesministerium der Justiz, Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 11015 Berlin bezogen werden.

Foto: Bernd Kasper / pixelio

Wir packen an, für unsere Gemeinde.