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Aktuelle Beiträge

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – was geht das mich an?

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat dieses Thema bei einer Veranstaltung in Michelstadt am 9. September einem großen Publikum anschaulich erläutert. Schnell wurde deutlich: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehen uns alle an. Es sind zwei Bereiche, die hier angesprochen werden.

Vorsorgevollmacht:
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Dann ergeben sich folgende Fragen: Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Wer kümmert sich um meine Behörden- und Versicherungsangelegenheiten, um meine laufenden Verträge (Miete, Telefon usw.)? Natürlich werden uns die Angehörigen – hoffentlich – beistehen. Wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, können Angehörige den Betroffenen nicht gesetzlich vertreten. Dies ist nur möglich, wenn entweder eine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorliegt oder wenn ein Betreuer gerichtlich bestellt wurde. Daher empfiehlt sich eine Vollmacht zur Vorsorge, die dem Bevollmächtigten unter Umständen weitreichende Befugnisse einräumt. Die wichtigste Voraussetzung ist das Vertrauen, das der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten gegenüber haben muss. Dies wird in der Regel ein Angehöriger oder eine sonst nahestehende Person sein. Die Vollmacht muss schriftlich erfolgen und gilt bis auf Widerruf. Beispiele, Erläuterungen und entsprechende Formulare gibt es in einer Broschüre, die das Bundesministerium der Justiz aktuell veröffentlicht hat.

Der zweite Bereich ist die Patientenverfügung:
Hier wird festgelegt, was medizinisch unternommen werden soll, wenn der Betroffene entscheidungsunfähig ist. Es wird schriftlich im Voraus festgelegt, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Es ist wichtig, dass dieser Wille von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der den Betroffenen vertritt, wenn dieser nicht mehr selbst sprechen kann. Daher muss dies eine Person sein, der man vertraut und die dazu ausdrücklich bevollmächtigt wurde. Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen enthalten sind, sind sie verbindlich. Die Ärztin oder der Arzt muss eine derartige Patientenverfügung beachten. Die Missachtung kann als Körperverletzung strafbar sein. Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass insbesondere Ärzte, Bevollmächtigte oder Betreuer möglichst schnell und unkompliziert Kenntnis vom Hinterlegungsort einer Patientenverfügung erlangen können. Dazu kann es sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Auch hier sind Beispiele, Erläuterungen und entsprechende Formulierungen in einer Broschüre zusammengefasst, die das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht hat.

Beide Broschüren können vom Bundesministerium der Justiz, Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 11015 Berlin bezogen werden.

Foto: Bernd Kasper / pixelio

Mittel des Konjunkturprogramms sinnvoll nutzen

Zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Bund auf der Grundlage des Zukunftsinvestitionsgesetzes insgesamt 50 Milliarden Euro und das Land Hessen durch das Sonderinvestitionsgesetz 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt.

Die Gemeinde Brensbach wurde aufgrund ihrer Einwohnerzahl mit rund 495.000 Euro bedacht. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit werden entsprechende Maßnahmen, wie z. B. Dämm- und Isoliermaßnahmen, Verbesserung der Heizanlagen in der Kindertagesstätte und der Kulturhalle Brensbach, im Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus Höllerbach sowie am Vereinsheim der SG Nieder-Kainsbach/Affhöllerbach e.V., vorgenommen.

Diese Maßnahmen entlasten zum einen unsere Nachkommen und zum anderen durch die deutliche Reduzierung des CO²-Ausstoßes unsere Umwelt. Durch die im Zusammenhang mit den Programmen gelockerten Vergaberichtlinien ist es möglich, diese Maßnahmen kurzfristig zu realisieren, wobei ausschließlich örtliche oder regionale Gewerbetreibende berücksichtigt werden.

Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio

Geruchsbelästigung im Gersprenztal

Die in letzter Zeit wieder etwas stärker auftretenden Geruchsbelästigungen haben uns veranlasst, bei der Biogasanlage nach den Ursachen zu suchen.

Auf unsere Fragen hin wurde bestätigt, dass ein unterirdischer Behälter mit Schmutzwasser nicht rechtzeitig geleert wurde. Vom Betriebsleiter wurde uns zugesichert, dass die notwendigen Leerungen künftig rechtzeitig stattfinden werden, sodass aus diesem Bereich keine weiteren Geruchsbelästigungen entstehen werden.

Die zweite Geruchsquelle ist bei der Silage zu finden, die sich auf dem Betriebsgelände befindet. Das zur Produktion benötigte Material ist mit Planen abgedeckt. Unter den Planen läuft allerdings noch stark riechende Flüssigkeit aus, die bisher ca. einmal pro Woche mit Wasser abgespritzt wurde. Hier wurde vereinbart, dass die Beseitigung dieser Flüssigkeit mehrmals pro Woche erfolgen wird, sodass auch hier eine Besserung eintritt. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Geruchsbelästigungen werden geprüft, können allerdings nur mittel- oder langfristig mit einem größeren finanziellen Aufwand durchgeführt werden.

Finanzlage in Brensbach

Die Weltwirtschafts- und Finanzkrise zeigt ihre Auswirkungen bis in die kleinste Kommune. So hat auch Brensbach, wie alle Gemeinden, mit starken Einnahmerückgängen zu kämpfen. Die derzeitigen Schätzungen gehen davon aus, dass die Gewerbesteuer um ca. 40 Prozent und der Anteil an der Einkommensteuer um ca. 15 Prozent zurückgehen.

Für unsere Gemeinde bedeutet dies ca. eine Million Euro weniger im Haushalt. Das sich daraus ergebende Defizit ist laut Hessischer Gemeindeordnung (HGO) in absehbarer Zeit auszugleichen. Deshalb ist für unsere Gemeinde ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, welches detailliert zeigt, wie die Einnahmen und Ausgaben wieder miteinander in Einklang gebracht werden können. Für die Bürger wird dies mit spürbaren Eingriffen verbunden sein. Jedoch gilt es auf kommunalpolitischer Ebene – und hier ist unsere SPD-Fraktion besonders gefragt – Kompensierungen, sei es durch effizientere Aufgabenerledigung, interkommunale Zusammenarbeit und striktes sparsames Wirtschaften, zu erreichen. Da jedoch die defizitäre Haushaltssituation zum Großteil strukturell und systembedingt ist, gilt es auch auf überregionaler politischer Ebene entsprechende Weichen zu stellen.

Im Rahmen einer Klausurtagung wird sich die SPD-Fraktion Brensbach dieser Themen unter der Prämisse annehmen, eine bürgerfreundliche und lebenswerte Gemeinde der sozialen Wärme zu erhalten. Uns ist allerdings bewusst, dass dies nur mit Hilfe engagierter Mitbürgerinnen und Mitbürger zu erreichen ist. Wir möchten Sie alle deshalb auffordern, an diesem spannenden und für unsere Nachkommen wichtigen Dialog teilzunehmen.

Foto: Cornerstone / pixelio

Interview mit Detlev Blitz – Die Brensbacher SPD spricht mit dem Bundestagskandidaten des Odenwaldkreises

Was sind Deine Beweggründe, für den Bundestag zu kandidieren?
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir auf allen politischen Ebenen eine gute Politik für die Menschen brauchen. Für mich stehen deshalb vor allem die Themen soziale Gerechtigkeit und ökologische Erneuerung im Mittelpunkt. Wir müssen endlich die notwendigen Korrekturen zur Bewältigung der Wirtschafts-, Energie- und Klimakrise angehen, damit auch unsere Enkel noch eine einigermaßen intakte Lebenswelt vorfinden. An dieser Veränderung möchte ich mitwirken.

Was für einen Stellenwert hat für Dich die politische Arbeit in Deinem Wahlkreis?
Ich habe seit fast zwanzig Jahren politische Erfahrungen auf der kommunalen Ebene gesammelt und bin zur Zeit stellvertretender Landrat im Odenwaldkreis. Auf der kommunalen Ebene vermittelt sich direkt die Politik aller Ebenen: man denke nur an die Bildungspolitik oder Straßenbau, aber auch Regelungen im Gesundheitswesen, an soziale Aufgaben und nicht zuletzt an Steuern und Abgaben. Deshalb halte ich es für sehr wichtig, dass ein Bundestagsabgeordneter die Kontakte zur politischen Basis auf der kommunalen Ebene pflegt und sich intensiv um die Belange der Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis einsetzt. Hier sehe ich eine zentrale Aufgabe für mich – und im Übrigen auch ein echtes Verbesserungspotenzial in unserem Wahlkreis.
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